I. Allgemeines
- Sabrina Mangold wird im folgenden Text als „Fotograf“ bezeichnet, der Vertragspartner/Auftraggeber wird als
„Kunde“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Dritte“ beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verhältnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen.
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn
ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- “Dateien” im Sinne dieser AGB's sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge…)
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde
– jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart.
- Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber
erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale
erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen ect. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Vergütung erfolgt nach Auftragsausführung, also am Tag des Shootings. Berechnet wird der Preis des gewählten
Paketes. Über den Paketpreis hinausgehende Lichtbilder werden nach Auswahl der Bilder aus der Onlinegalerie gesondert berechnet.
- Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 30 Euro. Diese werden bei einem
durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
- Bei Terminbuchungen zu Angebotsaktionen, bei denen keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme, sondern lediglich ein
Festpreis pro ausgewähltem Bild berechnet wird, werden dem Auftraggeber bei Nichtzustandekommen des Fototermines grundsätzlich 35,- Euro Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen
nicht spätestens 7 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des
Fotografen.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Bilder, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach
sechs Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung von Dateien und Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der
Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach
Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
- Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar
zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab der Vertragsvereinbarung bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin : 25%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich
berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen
vertraulich zubehandeln.
VIII. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht
nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine
Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen
auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
X. Nutzung und Verbreitung
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
-
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf
als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Fotograf behält sich laut Urheberrecht jedoch vor, der Veröffentlichung der Bilder im
Internet nicht zuzustimmen, z.B. wenn er selber die Bilder nicht öffentlich zeigen und somit nicht in sein
Portfolio aufnehmen darf
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung
fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die
Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
XI. Lieferzeiten und Reklamationen
- Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen
kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen
keinen Reklamationsgrund dar.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere
Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten
Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so
können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über uns erworben werden.